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Vertraulichkeit und Mitwirkende

Wie Caelex Mitarbeitende und Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichtet

Stand: 28. Juli 2026 · Caelex, Julian Polleschner, Berlin · Version 1.1

Diese Seite beschreibt die vertraglichen und organisatorischen Maßnahmen von Caelex zum Schutz vertraulicher Informationen, einschließlich anwaltlicher Mandatsdaten. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine kanzleiinterne Bewertung nach § 203 StGB oder BRAO.

§ 203 StGB knüpft an natürliche Personen und bestimmte Mitwirkungsverhältnisse an. Cloud-Anbieter unterliegen nicht „automatisch“ dem Straftatbestand; Caelex regelt Geheimhaltung und Datenverarbeitung über Arbeits-, Dienst- und Auftragsverarbeitungsverträge sowie TOMs.

1. Caelex-Mitarbeitende und Beauftragte

  • Personen mit Zugriff auf Produktionsinfrastruktur oder Mandantendaten werden schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet
  • Die Verpflichtung umfasst Mandatsinhalte, Parteien, Aktenzeichen, Vault-Dateien, Chat-Verläufe und vergleichbare Daten
  • Nachwirkende Geheimhaltung über das Ende der Tätigkeit hinaus, soweit vertraglich vereinbart
  • Verstöße können arbeits-, zivil- und — soweit gesetzlich einschlägig — strafrechtliche Konsequenzen haben

2. Sub-Prozessoren

Caelex bindet Sub-Prozessoren über Art.-28-DSGVO-Verträge (DPA) und die im Sub-Processor-Register genannten Transfermechanismen ein. Typische Klauseln umfassen Zweckbindung, Vertraulichkeit, TOMs und — wo vereinbart — Zero-Data-Retention / kein Training.

  • Neon (Datenbank): DPA; EU-Region Frankfurt
  • Vercel (Hosting): DPA; EU-Primary wo konfiguriert
  • Anthropic (KI): DPA/Enterprise-Posture inkl. Zero-Data-Retention, soweit vertraglich aktiv
  • Cloudflare R2 (Vault): DPA; EU-Jurisdiction
  • Weitere: siehe /legal/sub-processors

3. Inhalt der Verpflichtung (intern)

  1. Keine Weitergabe von Mandantendaten an Unbefugte
  2. Keine Nutzung für eigene Zwecke außerhalb der Aufgabenerfüllung
  3. Verarbeitung nur im Rahmen der Aufgabenstellung und Zweckbindung
  4. Einhaltung der TOMs und internen Zugriffsregeln
  5. Unverzügliche Meldung von Vorfällen an die internen Sicherheitskanäle
  6. Rückgabe bzw. Löschung von Zugängen und Datenträgern bei Ausscheiden

4. Rolle gegenüber der Kanzlei

Gegenüber der Kanzlei ist Caelex Auftragsverarbeiter bzw. Dienstleister im Sinne des jeweiligen Vertrags und der DSGVO. Die Kanzlei bleibt Verantwortliche für die berufsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung und für die Entscheidung, welche Inhalte in das System eingegeben werden.

5. Dokumentation und Audit

Caelex führt Nachweise über zugriffsberechtigte Personen und Sub-Prozessoren im Rahmen des Zumutbaren. Kanzleien mit gültigem Vertrag können im Rahmen der vereinbarten Audit-Klauseln Auskunft verlangen (legal@caelex.eu).

6. Vorfälle melden

Verdacht auf unbefugten Zugriff oder Verletzung der Vertraulichkeit: security@caelex.eu. Die 72-Stunden-Meldung an Aufsichtsbehörden bleibt, soweit einschlägig, Pflicht des Verantwortlichen (Kanzlei).

Kontakt

Caelex, Julian Polleschner, Berlinlegal@caelex.eusecurity@caelex.eu