Jede Version der Caelex-AGB wird mindestens zehn Jahre nach Außerkraftsetzung vorgehalten (AGB § 35). Kunden erhalten bei Vertragsschluss eine E-Mail-Bestätigung mit der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung; die hier aufgeführten Versionen können zusätzlich angefordert werden.
Ergänzung um die Produktlinie Passage (Exportkontrolle): neuer Anhang F (Entscheidungsunterstützung, keine Zoll-/Rechtsberatung), Passage in Produktliste/§ 11/§ 20 Abs. 3, ITAR-/VS-Upload-Verbot. Harmonisiert mit DPA V1.1 und Datenschutzerklärung V3.1.
Vollständige Überarbeitung auf 35 Paragraphen + 5 Produkt-Annexes. Neue Klauseln für KI, Export-Kontrolle, Vertraulichkeit, Anti-Korruption, Assignment, Versionsarchivierung. Harmonisiert mit DPA V1.0 und Sub-Processor-Register.